Worum geht es?
Seit dem 01.01.1998 ist die Wiederholungsprüfung zur Funktion aller gewerblich genutzten Elektrogeräte
in Ihrem Betrieb nach BGV A 2 (bisher VBG 4) der Berufsgenossenschaft Pflicht.
Wir führen diese Prüfungen in Ihrem Unternehmen durch.
Was ist damit beabsichtigt?
Die Prüfung soll Sie als verantwortlichen Fachmann für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen vor der
Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Elektrogeräte, und damit verbundenen Schäden schützen.
Durch die Wiederholungsprüfung werden eventuelle Abnutzungen oder Beschädigungen rechtzeitig erkannt
und der sicherheitstechnisch einwandfreie Zustand eines gebrauchten Gerätes belegt.
Was wird geprüft?
Alle elektrisch betriebenen Geräte, die mittels Stecker an einer Steckdose angeschlossen sind, wie zum
Beispiel Computer, Drucker, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, Kühlschränke oder in Werkstätten
Bohrmaschinen, Schweißgeräte, Schleifer etc.
Wie wird geprüft?
Im ersten Prüfteil erfolgt durch Sichtprüfung, ob keine äusseren sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen,
wie defekte Isolierungen, herausgezogene Kabelzugentlastungen oder Hinweise auf unsachgemäßen Gebrauch.
Im zweiten Teil erfolgt die Prüfung diverser elektrischer Parameter mittels Messcomputer nach der
hierfür gültigen Norm VDE 0702. Im dritten Teil erfolgt die Funktionsprüfung.
Was ist mit den Prüfergebnissen?
Die Prüfergebnisse werden zum Nachweis einwandfreier Gerätefunktion als Protokoll sowie mit dem
Aufbringen einer Prüfplakette am Gerät dokumentiert.
Wie oft wird geprüft?
Die Prüfintervalle sind für ortsveränderliche Betriebsmittel, in Abhängigkeit bestimmter Kriterien,
auf maximal 24 Monate festgelegt.
Was bleibt zu tun?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir erläutern Ihnen gern die fachliche Seite und führen
Ihren Prüfauftrag für Sie durch.
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